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Aktuelle Termine:













Vergangene Termine:
Datum Beschreibung
31.08.2024Fahrradtour Damen
29.06.2024Tagesausflug
16.03.2024Osterpokalschiessen
10.02.2024Bosseln
25.03.2023Osterpokalschie?en - 18?? Uhr - Schie?keller
25.02.2023Bosseln - Teffen 11 Uhr Sch?tzenheim

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Satzung Schützenverein von 1842 Neubokel e.V.

 Inhalt


§ 1 Name und Sitz des Vereins, Gemeinnützigkeit

§ 2 Zweck des Vereins

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Pflichten der Mitglieder

§ 5 Die Mitgliedschaft endet

§ 6 Erlöschen der Vereinsansprüche

§ 7 Beitrag und Umlage

7.1 Beitrag

7.2 Umlage

§ 8 Organe des Vereins

§ 9 Jahreshauptversammlung

§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

§ 11 Ehrenausschuss

§ 12 Der Vorstand

§ 13 Kassenprüfung

§ 14 Uniform-Ordnung

§ 15 Sportschießen

§ 16 Eigentum des Vereins

§ 17 Schützenfest

§ 18 Erlangen der Königswürde

§ 19 Datenschutz

§ 20 Auflösung

§ 21 Inkrafttreten der Satzung


Aus Gründen der verbesserten Lesbarkeit sind in dieser Satzung männliche,

weibliche und diverse Schreibformen nicht nebeneinander aufgeführt.

Alle personenbezogenen Aussagen gelten für sämtliche Geschlechter

gleichermaßen


§ 1

Name und Sitz des Vereins, Gemeinnützigkeit

Der Name des Vereins ist: Schützenverein von 1842 Neubokel e. V.

Der Verein hat seinen Sitz in Neubokel.

Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der

Nummer VR 100190 eingetragen.

Der Schützenverein von 1842 Neubokel e.V. verfolgt ausschließlich und

unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte

Zwecke" der Abgabenordnung.


§ 2

Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

- die Förderung des Sportschießens durch Übungsabende, Wettkämpfe und

Rundenwettkämpfe

- die am Sportschießen interessierten Jugendlichen zu fördern und betreuen und

der Jugendarbeit den erforderlichen Stellenwert zu geben

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke.

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Der Verein darf seine Mittel weder für die unmittelbaren noch für die mittelbare

Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd

sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Schützenbund (DSB) sowie

im Deutschen Sportbund (DSB).


§ 3

Mitgliedschaft

Mitglied des Schützenvereins kann jeder unbescholtene Bürger werden.

Zur Aufnahme in den Verein ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Mitglieder können in Würdigung um den Verein zu Ehrenmitgliedern,

Offiziere zu Ehrenoffizieren ernannt werden.

Ehrenoffiziere haben den Status eines Reserveoffiziers und dokumentieren

dieses durch den Buchstaben „R" auf den Schulterklappen.


§ 4

Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet:

1. die Interessen des Schützenvereins von 1842 Neubokel e. V. zu wahren,

2. am Erreichen der gesteckten sportlichen und ideellen Ziele mitzuwirken,

3. die Satzung und die Schützenordnung einzuhalten sowie die Entscheidungen

des Vorstandes und die Anordnungen der Offiziere zu beachten.


§ 5

Die Mitgliedschaft endet

1. durch den Tod,

2. durch den freiwilligen Austritt,

3. durch den Ausschluss.

Der freiwillige Austritt ist zu Ende des Kalenderjahres möglich und ist dem Vorstand

zwei Monate vorher schriftlich mitzuteilen.

Durch Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die entstandenen Verbindlichkeiten

gegenüber dem Verein unberührt.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliedschaft

ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Beitragszahlung

im Rückstand ist.

Der Ausschluss darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des

zweiten Mahnschreibens ein Monat verstrichen ist.

Der Ausschluss ist dem Mitglied mitzuteilen. Das zweite Mahnschreiben erfolgt per

Einschreiben.

Mahnschreiben und Austrittsmitteilungen entfallen, wenn das Mitglied unbekannt

verzogen ist.

Durch die Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft im Schützenverein Neubokel

endet auch die Mitgliedschaft im Schützenverband und Sportbund.


§ 6

Erlöschen der Vermögensansprüche

Ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern steht kein Anspruch aus dem

Vereinsvermögen zu.


§ 7

Beitrag und Umlage

Der Beitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres fällig, spätestens aber zum Königsfrühstück zu entrichten.

7.1 Beitrag

Die Beitragshöhe wird von der Jahreshauptversammlung beschlossen und wird als

Anlage der Schützenordnung beigefügt.

Der erste Beitrag ist zugleich Aufnahmebeitrag.

Nach Möglichkeit soll der Beitrag durch Bankeinzug erhoben werden.

7.2 Umlage

Zur Finanzierung von Veranstaltungen wird eine Umlage erhoben.

Nach Möglichkeit soll die Umlage durch Bankeinzug erhoben werden.

Die Höhe der Umlage wird von der Jahreshauptversammlung beschlossen und

wird als Anlage der Schützenordnung beigefügt.


§ 8

Organe des Vereins

1. Die Jahreshauptversammlung

2. Der Ehrenausschuss

3. Der Vorstand


§ 9

Jahreshauptversammlung

Alljährlich findet mindestens eine Jahreshauptversammlung statt, zu dieser

Versammlung wird auf ortsübliche Weise durch Aushang mit Bekanntgabe der

Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher eingeladen.

Zum Wirksamwerden der Beschlüsse entscheidet die Mehrheit der abgegebenen

Stimmen.

Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit

von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind spätestens eine Woche nach Aushang

der Tagesordnung beim Vorstand einzureichen.

Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr sind stimmberechtigt.

Der Vorstand benennt die Delegierten zu den Verbandstagungen.

Die gefassten Beschlüsse müssen im Protokoll festgehalten werden.

Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterzeichnet.


§ 10

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen,

wenn ein dringender Grund vorliegt, oder wenn es 25 % aller stimmberechtigten

Vereinsmitglieder unter Darlegung der Gründe schriftlich beantragen.


§ 11

Ehrenausschuss

Der Ehrenausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und wird für 3 Jahre gewählt.

Etwaige Streitigkeiten unter den Vereinsmitgliedern, sowie vorkommende

Beschwerden sind dem Vorstand vorzutragen, welcher bemüht sein wird, dieselben

zu vermitteln und zu schlichten.

Ist ein Mitglied mit den getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden, so kann

es sich an den Ehrenausschuss wenden.

Die Entscheidung des Ehrenausschusses ist bindend, soweit sie nicht von der

Jahreshauptversammlung aufgehoben wird.


§ 12

Der Vorstand

Den Vorstand bilden:

a) der 1. Vorsitzende = Major

b) der 2. Vorsitzende = Leutnant

c) der 1. Kassenführer = Leutnant

d) der Schriftführer = Leutnant

e) der Vereinsschießsportleiter = 1. Schießoffizier (Leutnant)

f) der Oberst = Oberst

Der Dienstgrad ist an das Vorstandsamt gebunden. Der Verein wird gerichtlich und

außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein, oder durch den 2. Vorsitzenden

gemeinsam mit dem 1. Kassenführer vertreten.

Die Vorgenannten (a - c) bilden den geschäftsführenden Vorstand.

Beisitzer sind:

der Jugendleiter 2. Schießoffizier (Leutnant)

der Leiter des Kinderfestes.

Der Vorstand und die Beisitzer werden in der Regel*) für 3 Jahre durch die

Jahreshauptversammlung gewählt.

Um den Gesamtvorstand funktionsfähig zu halten, wird der Wahlrhythmus wie folgt,

gestaffelt, festgelegt:

Gruppe A: 2. Vorsitzender

Vereinsschießsportleiter 1. Schießoffizier

Jugendleiter 2. Schießoffizier

Gruppe B: 1. Kassenführer

Oberst

Leiter des Kinderfestes

Gruppe C: 1. Vorsitzender

Schriftführer

Ehrenausschuss.

Zwischen den Wahlen der Gruppe A, B und C ist jeweils ein Abstand von einem Jahr

einzuhalten.

Zum erweiterten Vorstand gehören:

der Vorstand

die Beisitzer

die Kompanieführer.

Eine Wiederwahl ist möglich.

*) Ausnahmeregelung beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes bzw.

Beisitzers:

Scheidet ein Vorstandsmitglied bzw. Beisitzer aus seinem Amt vorzeitig aus, so wird

bei der nächsten Jahreshauptversammlung ein neuer Kandidat gewählt/ bestätigt, der

den scheidenden Amtsträger bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl ersetzt.



§ 13

Kassenprüfung

Die Hauptversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer.

Sie haben vor dem Rechnungsabschluss eine ordentliche Kassenprüfung

vorzunehmen und darüber in der Hauptversammlung Bericht zu erstatten.


§ 14

Uniform-Ordnung

Die vom Vorstand aufgestellte Uniform-Ordnung ist von allen Mitgliedern zu

beachten.

Änderungen können nur von der Jahreshauptversammlung vorgenommen werden.

Die Uniform-Ordnung ist in der Schützenordnung geregelt.

Die Uniform wird nicht vom Verein gestellt.


§ 15

Sportschießen

Am Sportschießen kann jedes Vereinsmitglied teilnehmen. Die Sportschützen

sind eine Sparte des Schützenvereins. Die Durchführung des Sportschießens richtet

sich nach der Geschäftsordnung der Sportschützenabteilung des Schützenvereins

von 1842 Neubokel e. V.


§ 16

Eigentum des Vereins

Das Eigentum des Schützenvereins wird vom Vorstand in einer Inventarliste geführt.


§ 17

Schützenfest

Der Verein hält die Austragung des bürgerlichen Schützenfestes hinsichtlich

Tradition und Brauchtum aufrecht und regelt das allgemein stattfindende Schießen.

Er fördert die Erweckung einträchtigen Bürgersinns und ein treues Zusammenhalten

in ernsten und in frohen Stunden.

Das Schützenfest findet jedes Jahr statt, ebenso das Kinderschützenfest, welches auch

weiterhin vom Verein entsprechend unterstützt wird.

Die gültige Schützenordnung regelt den Ablauf des Schützenfestes, des Königs -

schießens und anderer Veranstaltungen des Vereins.


§ 18

Erlangen der Königswürde

Schützenkönig werden kann jeder männliche Einwohner von Neubokel, der über

25 Jahre alt ist und alle anderen Voraussetzungen erfüllt (siehe § 17).


§ 19

Datenschutz

1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung

der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche

und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen

vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

-das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

-das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

-das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

-das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

-das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

-das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen

ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen

Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten

zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das

Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.


§ 20

Auflösung

Der Verein kann nicht aufgelöst werden, solange noch 7 Mitglieder dagegen sind.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt

das Vermögen des Vereins der Stadt Gifhorn zu, mit der Auflage, es zur Förderung

der Erziehung und Bildung oder Sport insbesondere im Ortsteil Neubokel zu

verwenden.


§ 21

Inkrafttreten der Satzung

Die Mitglieder haben im schriftlichen Verfahren gemäß Protokoll

vom 12.06.2021 die Änderung der Satzung in § 1 (Gemeinnützigkeit),

§ 2 (Zweck), § 9 (Jahreshauptversammlung), § 15 (Schützenfest) sowie

die Einfügung des § 19 (Datenschutz) beschlossen.

Die Satzung tritt in Kraft durch Eintragung ins Vereinsregister 100190

beim Amtsgericht Hildesheim vom 20.08.2021

Auf der JHV am 09. September 2022 wurde aufgenommen:

 

Prolog

geändert wurde § 12

Damenleiterin - gestrichen

Presseoffizier - gestrichenInhalt