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Schützenordnung des Schützuenverein von 1842 eV Nebokel
Stand: 09.September 2022
Inhalt
§ 1 Gliederung
§ 2 Sinn und Zweck des Schützenfestes
§ 3 Die Vorbereitungen zum Schützenfest
§ 4 Ablauf des Schützenfestes
§ 5 Festumzug
§ 6 Nach dem Umzug
§ 7 Das Schießen um die Königswürde
7.1 Königsschießen
7.2 Bedingungen zum Erlangen der Königswürde
7.3 Damenköniginschießen
§ 8 Das Schießen der Kinder
8.1 Kinderkönigsschießen
8.2 Mädchenpokalschießen
8.3 KK- und Luftgewehrplakette
§ 9 Rechte und Pflichten des Schützenkönigs
9.1 Der Schützenkönig
9.2 Der Zweitbeste Königsschuss
9.2 Der Andermann
§ 10 Rechte und Pflichten des Kinderkönigs
§ 11 Bewirtung
§ 12 Kindersportfest
§ 13 Amtierende und ehemalige Könige/Königinnen
§ 14 Ablauf des Sportschützenjahres
14.1 Sportschützen
14.2 Pokalschießen der I. Kompanie
14.3 Pokalschießen der II. Kompanie
14.4 Schießen auf die Schützenfestpokale
14.5 Kompaniekettenschießen
14.6 Kinderfestschießen
14.7 Schießen um die Damenpokale
14.8 Vergleichsschießen der örtlichen Vereine
§ 15 Leistungen an die einzelnen Mitglieder
15.1 Leistungen
15.2 Treuenadeln für langjährige Mitglieder im Verein
15.3 Treuenadeln für langjährige Mitglieder im NSSV / DSB
15.4 Auszeichnungen
15.5 Kreis- und Landesnadeln
15.6 Besondere Ehrung
15.7 Richtlinien - Beförderungen ehemaliger Offiziere
15.8 Richtlinien - Ehrenoffizierswürden
15.9 Beförderungen - Schießsportleiter und Standaufsichten
§ 16 Inventarliste
§ 17 Beitragsordnung
§ 18 Schlussbestimmung
§ 19 Beiträge
§ 1 Gliederung
Der Schützenverein von 1842 Neubokel e.V. geht aus der Gesellschaft,
welche von 1842 bis 1973 bestand, hervor.
Der Schützenverein gliedert sich in:
1. Kompanie (männlich ab 16 bis 30 Jahre)
2. Kompanie
Damenkompanie
Ehrendamen (weiblich ab 16 bis 30 Jahre)
Kinderkompanie
Sportschützen
Ernennungen und Beförderungen erfolgen durch
Die Jahreshauptversammlung.
Die Kompanien bestimmen ihre Führung und ihre Geselligkeiten selbst.
Die Kompanieführerin der Damenkompanie ist gleichzeitig Damenleiterin.
Alle weiblichen Vereinsmitglieder können sich vertrauensvoll an sie wenden.
Fahnenbegleiter werden von den Kompanien selbst bestimmt.
§ 2 Sinn und Zweck des Schützenfestes
Mit dem bürgerlichen Schützenfest in Neubokel wird
Tradition und Brauchtum aufrecht erhalten.
Dieses Volksfest findet traditionell alljährlich an dem
Wochenende statt, an dem der erste Sonnabend im Juli ist
und wird auf dem Schützenplatz „Unter den Eichen" gefeiert.
§ 3 Die Vorbereitungen zum Schützenfest
Um die allgemeinen Vorbereitungen kümmert sich der Vorstand, z. B.
Vergabe der Theke, Musik, Zelt, Schausteller etc.
Das Zelt wird am Mittwoch von den Kompanien aufgebaut.
Die Ehrendamen binden die Girlanden für das Denkmal und die
Einfahrt zum Schützenplatz.
Die I. Kompanie holt am Donnerstag Birken für den König, die Offiziere
und zum Schmücken des Zeltes.
Die Ehrendamen und die I. Kompanie schmücken das Zelt und
übergeben
es am Donnerstagabend besenrein an den Festwirt.
Die Birken werden am Donnerstagabend von der I. Kompanie
ausgetragen.
Es erhalten je 2 Birken:
Hauptmann II. Kompanie
Fahnenleutnant II. Kompanie
Hauptmann I. Kompanie
Fahnenleutnant I. Kompanie
Oberst
Denkmal
Vereinslokal
Der König erhält 4 Birken.
Des Weiteren werden
4 Birken für die Ehrendamen und
4 Birken für den neuen König geholt
§ 4 Ablauf des Schützenfestes
Freitag:
10.30 Uhr Königsfrühstück
13.00 Uhr Antreten am Wiesenweg zum Fahnenabholen aus dem Vereinslokal, anschließend wird der König abgeholt und der Festumzug
beginnt.
14.00 Uhr Ehrentänze, anschließend Tanz.
14.30 Uhr Beginn des Schießens um die Königswürde.
16.00 Uhr Proklamation des Kinderkönigs.
18.00 Uhr Proklamation des Schützenkönigs und des Andermanns.
20.00 Uhr Tanz bis in den frühen Morgen mit einer Tanzkapelle.
Samstag:
11.00 Uhr Eiersammeln der I. Kompanie im ganzen Dorf.
16.30 Uhr Eieressen der I. Kompanie mit dem Schützenkönig und geladenen
Gästen unter musikalischer Begleitung der Dorfkapelle.
Die I. Kompanie gibt pauschal 150,00 EUR. Die verbleibenden Kosten
trägt der Schützenverein.
18.00 Uhr Abmarsch zum Schützenkönig. Dort wird die Königsscheibe
an das Haus genagelt.
Sonntag:
13.00 Uhr Antreten am Wiesenweg zum Fahnenabholen aus dem Vereins-
lokal, anschließend wird der König abgeholt und der Festumzug
beginnt.
14.00 Uhr Ehrentänze.
Anschließend Tanz mit einer Tanzkapelle.
14.45 Uhr Für unsere jüngsten Gäste sind Kinderspiele vorbereitet.
Die hierbei entstehenden Kosten für Getränke und Karussellfahrten
trägt der Schützenverein.
15.00 Uhr Schießen um die Würde der Damenkönigin.
17.30 Uhr Proklamation der Damenkönigin.
§ 5 Festumzug
Das Antreten aller Kompanien findet auf dem Wiesenweg (Einmündung
Dorfstraße) statt. Alle Hauptleute melden dem Oberst ihre Kompaniestärke und der Oberst übernimmt das Kommando.
Anschließend werden die Fahnen aus dem Vereinslokal geholt. Der
Marschweg des Festumzuges richtet sich nach der Wohnung des Königs
und wird vorher festgelegt.
Am Kriegerehrenmal wird am Freitag unter den Klängen des Liedes
„Ich hatt´ einen Kameraden" ein Kranz niedergelegt
Marschfolge:
Oberst
Kapelle
Scheibenträger
Hauptmann der I. Kompanie
Fahnenleutnant der I. Kompanie mit Begleitung
I. Kompanie
Ehrendamen
Kinderkompanie
Gästekompanie
Damenkompanie
Hauptmann der II. Kompanie
Vorsitzender / Bürgermeister / Ehrenvorsitzender / Ehrenoberst/
Vorstand
König mit Begleitung
Fahnenleutnant der II. Kompanie mit Begleitung
II. Kompanie
Königsbegleiter sind der Andermann und der zweitbeste Königsschuss
Abholen der Fahnen
Hauptmann der I., II., Kinderkompanie
Fahnenträger mit Begleitung
Oberst, Vorsitzender, Bürgermeister
Gastvereine: Fahnenträger mit Begleitung
Der Umzug endet mit dem Einmarsch in das Zelt.
Marschanzug:
Graue Schützenjacke mit schwarzer Hose
I. Kompanie: Hut mit weißer Feder
II. Kompanie: Hut mit schwarzer Feder
Damenkompanie: mit Weste (oder weiße Bluse, schw. Hose und grünes Halstuch)
Ehrendamen: mit Bandelier
I. Kompanie: mit Holzgewehr
II. Kompanie: mit Spazierstock
Kinderkompanie: mit Schärpe (Jungen zusätzlich mit Holzgewehr)
§ 6 Nach dem Festumzug
Nach dem Einmarsch in das Zelt, der in Reihe erfolgt, wird ein
Kreis gebildet.
Die Könige erhalten jetzt 3 Ehrentänze.
Der Umzug ist damit aufgelöst.
Die Kompanien treten nun an den Ausschank zur Einnahme der
Königsrunde.
Am Freitag ist eine Tanzpause nach der Königsproklamation
bis 20.00 Uhr.
Für sämtliche Kapellen stellt der Festwirt die Verpflegung.
§ 7 Schießen um die Königswürde der Herren und Schießen um die Königswürde der Damen
7.1 Königsschießen
- Der 1. Schuss vom alten König ca. 14.50 Uhr
- Schießen für alle Teilnahmeberechtigten ca. 15.00 Uhr
- Anmeldeschluss ca. 17.00 Uhr
- Ende des Schießens ca. 17.30 Uhr
- Auswertung im Anschluss
- Proklamation ca. 18.00 Uhr
- Auswertung durch den Schießoffizier und der vom Vorstand bestimmten
Standaufsicht.
- Beaufsichtigung der Auswertung und Prüfung der Scheiben/ Ergebnisse
vor der Proklamation durch den 1. Vorsitzenden, Oberst, Bürgermeister,
Hauptmann I. Kompanie und Hauptmann II. Kompanie.
- Königs-Proklamationen der Herren werden vom Bürgermeister durchgeführt.
7.2 Bedingungen zum Erlangen der Königswürde
- Auf die Königsscheibe können alle männlichen Mitglieder des Schützenvereins
Neubokel schießen.
- Schützenkönig kann werden, wer mindestens 25 Jahre alt ist, drei Jahre in
Neubokel wohnhaft ist, drei Jahre am Umzug teilgenommen hat und aller
Voraussicht nach noch ein Jahr in Neubokel wohnen wird.
- Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann drei Schüsse auf die Königs-
scheibe abgeben.
- Der beste Schuss wird gewertet.
- Die ersten beiden Schüsse werden angezeigt.
- Schützen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, bzw. wer schon einmal König
gewesen ist, darf nach Ablauf der Sperrzeit wählen, ob er auf König oder
Andermann schießen will.
- Wenn er auf Andermann schießen will, muss er es bei der Eintragung in die
Schießkladde extra erwähnen, sonst schießt er automatisch auf den Titel des
Königs.
- Die Königswürde kann nach Ablauf einer Sperre von 10 Jahren wieder
errungen werden.
Die Sperre beginnt im Folgejahr nach der Erringung der Königswürde.
- Um den Andermann können alle männlichen Mitglieder des Schützenvereins
ab dem 16. Lebensjahr schießen.
- Andermann ist, wer den besten Schuss abgegeben hat,
aber die Bedingungen zum Erlangen der Königswürde nicht erfüllt.
- Der zweitbeste Königsschuss erhält eine entsprechende Kette.
7.3 Schießen um die Damenkönigin
- Geschossen wird KK sitzend aufgelegt 50 m auf Teiler.
- 1 Satz = 3 Schuss, max. 1 Satz.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Damen ab dem 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz
in Neubokel haben und Mitglied im Schützenverein sind.
- Angezeigt werden nur die 1. beiden Schüsse.
- Die Schützendamen zeichnen ihre Scheiben persönlich gegen.
- Das Schießen findet am Schützenfest-Sonntag
von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
- Auswertung allein durch den Schießsportleiter.
- Die Prüfung der Scheiben und Ergebnisse vor der Proklamation erfolgt durch den
1. Vorsitzenden und die Damenleiterin.
- Die Würde der Damenkönigin kann nach einer Sperrfrist von 5 Jahren,
beginnend im Folgejahr der Proklamation, wieder errungen werden.
- Die Proklamation erfolgt am Schützenfest-Sonntag um 17:30 Uhr.
- Aushändigung aller Scheiben nach der Proklamation.
- Die Damenkönigin erhält 100,00 € vom Verein.
- Die Damenkönigin gibt direkt nach der Proklamation zwei Fl. Schnaps aus.
- Die Damenkönigin marschiert im Umzug an beiden Schützenfesttagen in den
Reihen der Damenkompanie mit.
§ 8 Schießen um die Würde des Kinderkönigs und die Kinderpokale
8.1 Kinderkönigsschießen
- Der 1. Schuss vom alten König ca. 14.25 Uhr.
- Schießen für alle Teilnahmeberechtigten ca. 14.30 Uhr.
- Anmeldeschluss ca. 15.30 Uhr.
- Ende des Schießens ca. 15.45 Uhr.
- Auswertung im Anschluss.
- Proklamation ca. 16.00 Uhr.
Geschossen wird:
- mit der Armbrust 3 Schuss sitzend aufgelegt auf Teiler.
- Der beste Teiler wird gewertet.
- Kinderkönig wird, wer den niedrigsten, Andermann, wer den zweit-
niedrigsten Teiler geschossen hat.
- Teilnehmen können alle Neubokeler Jungen im Alter von 10 - 15
Jahren.
- Jeder kann nur einmal Kinderkönig werden.
8.2 Mädchenpokalschießen
- Mit der Armbrust 3 Schuss sitzend aufgelegt auf Teiler.
- Der beste Teiler wird gewertet.
- Pokalgewinnerin wird, wer den niedrigsten Teiler geschossen hat.
- Teilnehmen können alle Neubokeler Mädchen im Alter von 10 - 15
Jahren.
8.3 KK- und Luftgewehrplakette
- 5 Schuss sitzend aufgelegt auf Teiler.
- Der beste Teiler wird gewertet.
- Pro Disziplin muss der Schütze einen Beitrag entrichten.
- Der Sieger erhält neben der Plakette das in der Disziplin
eingenommene Geld.
- Am KK-Schießen können alle Mitglieder der Jugendschießsport-
gruppe im Alter von 14 - 17 Jahren teilnehmen.
- Am LG-Schießen können alle Mitglieder der Jugendschießsport-
gruppe im Alter von 12 - 17 Jahren teilnehmen.
Das Schießen findet an den beiden letzten Dienstagen vor dem
Schützenfest statt.
Die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss
vorliegen.
§ 9 Rechte und Pflichten des Schützenkönigs, des zweitbesten Königsschusses
und des Andermanns
9.1 Der Schützenkönig lädt Freitag nach der Proklamation zum Umtrunk ein.
Am Samstag nach dem Eieressen, wozu die I. Kompanie einlädt, wird die Königsscheibe zum Haus des Schützenkönigs gebracht und dort nach Angabe des
Schützenkönigs befestigt. Hierzu wird ein kleiner Umtrunk gereicht.
Am Sonntag wird das Königspaar zum Umzug abgeholt. Auf dem Festzelt angekommen, eröffnet das Königspaar das Fest mit dem Ehrentanz und der Königsrunde*.
Der Schützenkönig erhält vom Schützenverein 1200,00 Euro. Zusätzlich zahlt der
Schützenverein einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 800,00 Euro für die
Königsscheibe bzw. Plakette, plus 100 l Bier und 2 Fl. Spirituosen. Diese
Spirituosen werden am Sonntag nach dem Umzug den Gästen auf dem Festzelt
gereicht.
Der Schützenkönig hat repräsentative Pflichten wahrzunehmen.
Zum Schützenfest im folgenden Jahr beschafft der Schützenkönig die Königsscheibe und eine Plakette für das Königsbandelier. Das Königsbandelier ist komplett
mit 2er Reihe außen parallel und 1 Mittelreihe versetzt bestückt. Die jeweils älteste
Plakette wird jährlich gegen die Plakette des neuen Königs ausgetauscht.
Die Königsscheibe, die einen Durchmesser von 80 cm haben soll, muss dem
Vorstand 3 Monate vor dem Schützenfest vorgestellt und von ihm angenommen
werden. Über das Motiv der Schützenscheibe muss der Vorstand vor Vergabe des
Auftrages informiert werden.
Bei Nichtannahme sind die eventuell entstandenen Mehrkosten vom König zu
tragen.
Am Freitag des darauffolgenden Jahres empfangen der Schützenkönig, der
Vorstand und der Ortsbürgermeister die Gäste zum Königsfrühstück.
Der Schützenkönig bedankt sich für das Erscheinen der Gäste und eröffnet das
Königsfrühstück.
Zum Umzug wird das Königspaar abgeholt. Hierzu wird den Abordnungen ein
Umtrunk gereicht.
Nach dem Ehrentanz spendiert der Schützenkönig die Königsrunde*, anschließend
eröffnet er mit dem ersten Schuss das Schießen um den neuen Schützenkönig.
Die Königswürde endet um 18.00 Uhr mit der Übergabe des Königsbandeliers
durch den Oberst im Schießstand.
Nach Absprache mit dem Vorstand pflanzt der König die Königseiche.
Hierzu erhält der Schützenkönig 30 Liter Bier vom Verein.
* Königsrunde = 50 Liter Bier und alkoholfreie Getränke
9.2 Der Zweitbeste Königsschuss
gibt nach dem Umzug am Sonntag 30 Liter Bier im Festzelt aus
und teilt sich mit dem König die alkoholfreien Getränke.
Der Zweitbeste Königsschuss begleitet das Königspaar beim Umzug.
Der Zweitbeste Königsschuss erhält 100 Euro vom Verein.
9.3 Der Andermann
gibt nach dem Umzug am Freitag 30 Liter Bier im Festzelt aus
und teilt sich mit dem König die alkoholfreien Getränke.
Der Andermann begleitet das Königspaar beim Umzug.
Der Andermann erhält 100 Euro vom Verein.
§ 10 Rechte und Pflichten des Kinderkönigs
Der Kinderschützenkönig wird am Schützenfestfreitag um 16.00 Uhr
proklamiert.
Um 17.00 Uhr ist das Abendessen beim Kinderschützenkönig mit der
Kinderkompanie.
Die Königsscheibe wird am Samstag um 15.00 Uhr im Beisein der
Kinderkompanie und des Vorstandes mit kleiner Bewirtung angenagelt.
Am Schützenfestsonntag wird der Kinderkönig um 12.30 Uhr von der
Kinderkompanie abgeholt.
Am Schützenfestfreitag marschiert die Kinderkompanie während des
Königsfrühstück auf das Zelt, meldet dem Oberst und nimmt am
Frühstück teil.
Der Kinderschützenkönig erhält vom Schützenverein 100,00 Euro,
sowie 100,00 Euro Zuschuss zur Kinderkönigsscheibe.
§ 11 Bewirtung
Die Bewerber für die Bewirtung des Schützenfestes haben sich
bis zum 31. August schriftlich an den Vorstand zu wenden.
Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Vorstand.
§ 12 Kindersportfest
Nachfolgendes Programm, sowie Organisation und Durchführung
dienen nur zur Orientierung. Der Kinderfestleiter darf nach Absprache
mit dem Vorstand ein eigenes Konzept umsetzen.
Das Kindersportfest findet alljährlich nach den Sommerferien statt.
Programm
Begrüßung durch den Vorsitzenden.
Event. Umzug
Spiel ohne Grenzen für Kinder
Luftballonstart
Spiel ohne Grenzen für Erwachsene (ab 14 Jahren)
Siegerehrung, Preisverteilung
Organisation
Die Organisation des Kindersportfestes wie auch der Kindervorweihnachtsfeier (s. unten) erfolgt anhand einer Checkliste, die sich beim
Kinderfestleiter befindet.
Durchführung
Der Umzug findet unter einem bestimmten Motto statt, welches jedes
Jahr neu erarbeitet wird.
Die Kinderspiele für Schulkinder werden auf dem kleinen Sportplatz
durchgeführt
Organisationszelt, Bratwurst- und Getränkestände sowie die allgemeinen Spiele werden ringförmig um die Spiele der Kinder aufgebaut
Die Kindergruppen werden von den Ehrendamen betreut.
Die allgemeinen Spiele (z. B. Torwandschießen, Pfeilwerfen, Korbball)
werden von der I. Kompanie aufgebaut. Die I. Kompanie, evt. unterstützt von den Ehrendamen betreut auch diese Spiele.
Während des Luftballonstarts wird der Platz von der I. Kompanie und
den Ehrendamen umgebaut für das Spiel ohne Grenzen. Der Parcours
wird jedes Jahr neu festgesetzt.
Der Lampionumzug findet im Monat Oktober oder November statt.
Als Ergänzung zum Kindersportfest findet die Kindervorweihnachtsfeier am 1. Advent statt.
Es wird ein Kostenbeitrag erhoben.
§ 13 Schießen um die Würde König der Könige und Königin der Königinnen
- Amtierende - und ehemalige Könige/innen schießen einmal jährlich
um den Titel - Königin der Königinnen - und
um den Titel - König der Könige -
mit dem Kleinkaliber KK,
sitzend aufgelegt,
50 m Bahn
Scheibenwertung auf Teiler.
- 1 Satz = 3 Schuss, max. 1 Satz.
- Der beste Schuss wird gewertet.
- Angezeigt werden nur die 1. beiden Schüsse.
- Aushändigung aller Scheiben nach der Proklamation.
- Die Königin der Königinnen und der König der Könige erhalten jeweils
einen Pokal.
- Parallel zu diesem Wettbewerb wird ein Gästepokal ausgeschossen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Partner der Königinnen bzw. der Könige.
- Die Veranstaltung findet Ende September statt.
- Die Teilnahmeberechtigten werden mindestens 14 Tage vor der
Veranstaltung schriftlich eingeladen, mit der Bitte um eine verbindliche
Anmeldung bzw. Absage.
- Die Kosten der Veranstaltung finanzieren die Teilnehmer durch eine
Umlage.
§ 14 Ablauf des Sportschützenjahres
14.1 Sportschützen
Das Jahr beginnt mit einem ersten Schießen im Januar (genauer Termin wird
bekanntgegeben).
Im Januar, möglichst am 2. oder 3. Sonntag, findet die Sportschützenversammlung
statt.
Im März und April findet das Schweinepreisschießen statt (die Bedingungen
werden bekanntgegeben).
Im Schießjahr findet ein Vergleichsschießen mit dem Schützenverein Wilsche und
dem Schützenverein Schricke statt. Der Termin ist rechtzeitig durch den Vorstand
abzusprechen und im Schießheim bekannt zu geben.
Am 1. Mai veranstaltet die I. Kompanie ihr Pokalschießen und das Schießen
auf den Knappenorden.
Die Sportschützenabteilung veranstaltet am Pfingstsonnabend das Er- und Sie-
Schießen verbunden mit einem Kameradschaftsabend.
An einem Sonntag im Juni richtet die 2. Kompanie ihr Schießen auf die Pokale aus.
Ende Juni wird auf die Schützenfestpokale und die Kompanieketten geschossen.
Am Schützenfestfreitag wird das Königsschießen ausgerichtet.
Am Schützenfestsonntag ist das Schießen um die Würde der Damenkönigin.
Nach dem Schützenfest ist eine Sommerpause bis ca. Mitte/Ende August.
Am Kindersportfest unterstützt die Sportschützenabteilung das Fest mit der
Ausrichtung eines Schießens.
Der Schützenverein nimmt am Rundenwettkampf teil.
Im Oktober finden die Vereinsmeisterschaften statt.
Im November wird das Schießen um den Ortsratspokal veranstaltet.
Im November und Dezember findet das Weihnachtspreisschießen statt
(genaue Bedingungen per Aushang).
Nach der Preisverteilung des Weihnachtspreisschießens erfolgt eine Winterpause.
14.2 Pokalschießen der I. Kompanie
Am 1. Mai schießt die I. Kompanie ihren Pokal und den
Knappenorden aus.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der I. Kompanie.
Geschossen wird mit KK sitzend aufgelegt 50 m.
Pokalschießen
Zur Teilnahme sind alle Mitglieder der I. Kompanie aufgefordert.
Geschossen werden 5 Schüsse auf Ringzahl (max. 1 Satz).
Sieger ist der Schütze mit der höchsten Ringzahl. Bei Ringgleichzahl
entscheiden die mehr geschossenen 10en bzw. bei deren Gleichheit
9en usw.
Sollten alle Schüsse gleich sein, entscheidet ein Stechen.
Die Siegerehrung findet im Anschluss an das Schießen statt.
Der Pokal ist ein Wanderpokal.
Knappenorden
Die Teilnahme ist freiwillig, aber nur für Mitglieder der I. Kompanie
möglich.
Geschossen werden 3 Schuss auf Teiler (max. 1 Satz).
Auswertung
Die beiden besten Einzelteiler jedes Schützen werden addiert.
Der Schütze mit der geringsten Teilersumme ist Sieger.
Bei Teilergleichheit entscheidet ein weiteres Stechen.
Der Knappenorden ist kein Wanderpreis und wird jährlich neu ausgeschossen.
Der Knappenorden wird am Schützenfestfreitag während des
Frühstücks überreicht.
14.3 Pokalschießen der II. Kompanie
- An einem Sonntag im Juni richtet die II. Kompanie ihr Schießen auf
die Pokale aus.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der II. Kompanie.
- Geschossen wird mit KK 50 m sitzend aufgelegt auf Teiler.
- 1 Satz = 3 Schuss
- Es können weitere Pokale ausgeschossen werden, mit unterschied-
licher Ausschreibung.
- Sollte nach dem Schießen noch Zeit sein, so kann noch ein weiterer
Satz geschossen werden, dieser kann aber nicht in die Wertung kommen.
- Die Siegerehrung findet im Anschluss an das Schießen statt.
14.4 Schießen auf die Schützenfestpokale
- Das Schießen auf die Schützenfestpokale findet an den letzten drei
Übungsschießabenden statt (vor dem Kompaniekettenschießen und
letztmalig während des Kompaniekettenschießens).
- Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten
16. Lebensjahr.
- Die Bedingungen werden durch Aushang im Schießstand bekannt-
gegeben.
- Die Übergabe der Pokale erfolgt während des Königsfrühstücks.
- Es werden max. 2 Pokale ausgeschossen.
14.5 Kompaniekettenschießen
- Das Kompaniekettenschießen findet am letzten Sonntag vor dem
Schützenfest statt.
- Es besteht letztmalig die Gelegenheit auf die Schützenfestpokale zu
schießen, diese Sätze können als Probesätze genutzt werden.
- Geschossen wird KK sitzend aufgelegt 50 m auf Ringzahl.
- 1 Satz = 4 Schuss, max. 1 Satz.
- Geschossen wird von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis
17.00 Uhr.
- Sollte es zu Ringgleichheit kommen, zählen die meisten 10en, bei
deren Gleichheit 9en usw.
- Sollten alle Schüsse gleich sein, findet ab 17.00 Uhr ein Stechen
statt.
- Die Übergabe der Kompanieketten findet während des
Königsfrühstücks statt.
14.6 Kinderfestschießen
- Geschossen wird KK sitzend aufgelegt 50 m auf Teiler.
- 1 Satz = 4 Schuss, max. 4 Sätze.
- Geschossen wird von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
- Geschossen wird öffentlich. Gäste sind mitversichert
(Adresse notieren).
- Bei Teilergleichheit findet im Anschluss ein Stechen statt.
- Die Preisverteilung ist gegen Abend.
14.7 Schießen um die Damenpokale
Auf die Damenpokale kann an den 2 Übungsabenden vor dem
Damenköniginschießen geschossen werden.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Damen ab dem vollendeten
14. Lebensjahr.
- Die weiteren Bedingungen für die Pokale werden im Schießstand
ausgehängt.
14.8 Vergleichsschießen aller örtlichen Vereine im November
an einem Sonntag
- Das Schießen wird 14 Tage vorher durch Aushang bekannt gegeben
- Den finanziellen Einsatz pro Mannschaft gibt der Schützenverein bekannt
- Das Schießen findet jährlich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr statt.
- Die Siegerehrung findet ca. um 19.00 Uhr, verbunden mit einem
Imbiss und Getränken statt.
- Geschossen wird um den vom Ortsrat gestifteten Pokal.
- Der Schützenverein lädt hierzu alle Vereine und ähnliche Gruppen
ein.
- Jeder Verein darf nur mit einer Mannschaft starten. Einzige Aus-
nahme ist die Feuerwehr mit einer 2. Mannschaft und die Mann-
schaften des Schützenvereins, bzw. der Sportschützen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Schützen ab dem 14. Lebensjahr.
- Geschossen wird KK sitzend aufgelegt 50 m Ringzahl, pro Schütze
5 Schuss (ohne Probe).
- Jede Mannschaft besteht aus 4 Schützen und die Addition der
erreichten Ergebnisse gibt das Mannschaftsergebnis.
- Sieger ist die Mannschaft mit der höchsten Ringzahl.
- Bei Ringgleichheit siegt die Mannschaft mit den meisten 10en, 9en
usw.
- Besteht dann noch Ringgleichheit, erfolgt ein Stechen.
§ 15 Leistungen und Auszeichnungen für die einzelnen Mitglieder
Richtlinien für die Ernennung/Beförderung einzelner Mitglieder amts- und ehrenhalber
Nadeln, die aufgrund der Abwesenheit eines Geehrten bei der Versammlung
Nicht ausgehändigt werden können, verbleiben noch ein halbes Jahr beim
1. / 2. Vorsitzenden zur Abholung.
Danach entfällt der Anspruch.
15.1 Leistungen
Der Schützenverein erbringt bei folgenden Anlässen seiner Mitglieder Leistungen:
a) Sterbefälle.
Traueranzeige, Kranz bei verdienten Mitgliedern - 1. Vorsitzender
Organisation wer mit zur Beerdigung geht - Oberst
Sargtragen nur auf Anfrage der Angehörigen und nur bei Vorstand,
Kompanieführer, Leutnant der Reserve und ehemaligen Königen.
Auf Einladung der Jubilare:
b) Silberhochzeiten
c) Goldene Hochzeiten
d) Geburtstagen: 70. Lebensjahr, 80. Lebensjahr. Danach alle 5 Jahre.
Die Höhe der Zuwendungen bestimmt der Vorstand in Anlehnung an den
Jahresbeiträgen.
Die Abordnungen werden durch den 2. Vorsitzenden nach Absprache mit dem
Vorstand bestimmt.
Die Teilnahme an weiteren Jubiläen bestimmen die Kompanien / Sparten selbst.
15.2 Treuenadeln für langjährige Mitgliedschaft im Verein
- 25 Jahre Verein
- 40 Jahre Verein
- 50 Jahre Verein
- 60 Jahre Verein
- 70 Jahre Verein
15.3 Treuenadeln für langjährige Mitgliedschaft im NSSV / DSB
- 15 Jahre = NSSV - Nadel
- 25 Jahre = DSV - Nadel
- 40 Jahre = DSV - Nadel
- 50 Jahre = DSV - Nadel
- 60 Jahre = DSV - Nadel
- 70 Jahre = DSV - Nadel
15.4 Auszeichnungen
Die scheidenden Majestäten erhalten eine Königsnadel
Für besondere Verdienste
- Kleine Verdienstmedaille
- Große Verdienstmedaille
15.5 Kreis- und Landesnadeln
Der Vorstand kann verdiente Vereinsmitglieder zur Ehrung durch den Kreisschützenverband, bzw. Niedersächsischen Sportschützenverband vorschlagen.
Hierbei ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
Ehrenamtliche Tätigkeit mind. 3 Jahre
1. Ehrung = KSV-Nadel Bronze
Sperrfrist mind. 3 Jahre
2. Ehrung = KSV-Nadel Silber
Sperrfrist mind. 4 Jahre
3. Ehrung = NSSV-Nadel Bronze
Sperrfrist mind. 4 Jahre
4. Ehrung = NSSV-Nadel Silber
Sperrfrist mind. 5 Jahre
5. Ehrung = KSV-Nadel Gold
Sperrfrist mind. 5 Jahre
6. Ehrung = NSSV-Nadel Gold
Weitere Ehrungen sind nur nach Absprache mit dem Kreisschützenverband
Gifhorn möglich.
15.6 Besondere Ehrung
für langjährig aktive Vorstandsmitglieder:
* Silber = für mindestens 20-jährige Vorstandsarbeit
* Gold = für mindestens 30-jährige Vorstandsarbeit
Die jeweils aktuelle Fassung der Ehrungsordnung des KSV Gifhorn ist zu
beachten!
15.7 Richtlinien für die Beförderung ehemaliger Offiziere
Beförderungen ehemaliger Offiziere des Vorstands.
Zum Dienstgrad: Abgeleistete Dienstjahre:
- Unteroffizier 3
- Feldwebel 6
- Oberfeldwebel 9
- Leutnant der Reserve 12
(siehe auch § 15.8 - "Richtl. Bedingungen Ehrenoffizierswürde")
Beförderungen ehemaliger Offiziere, Beisitzer und 2. Kompanie
Zum Dienstgrad: Abgeleistete Dienstjahre:
- Unteroffizier 6
- Feldwebel 9
- Leutnant der Reserve 12
(siehe auch § 15.8 - "Richtl. Bedingungen Ehrenoffizierswürde").
Die abgeleisteten Dienstjahre zählen zusammenhängend bzw. auch mit
Unterbrechungen.
Nach Vorstandsentscheidung können hieraus abgeleitete
Beförderungen/Ernennungen auf der JHV ausgesprochen werden.
Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 04.02.1984 werden
Beförderungen vom Vorstand auf der JHV ausgesprochen und
vom Oberst oder dem Hauptmann ausgeführt.
15.8 Richtlinien für die Ehrenoffizierswürden
(Ergänzung des § 3 der Satzung)
1 - Leutnant der Reserve
2 - Major der Reserve = Ehrenvorsitzender
3 - Oberst der Reserve = Ehrenoberst
Zum Leutnant der Reserve können ernannt werden:
Ehemalige Offiziere aus der 2. Kompanie oder Vorstand, die mindestens
12 Jahre im Amt waren (zusammenhängend bzw. auch mit Lücken).
Zum Ehrenvorsitzenden bzw. Ehrenoberst können ernannt werden:
im Einzelfall kann ein ehemaliger Vorsitzender oder Oberst der lange im
Amt war, durch Entscheidung des Vorstands den Ehrentitel erlangen.
Die Ehrenoffizierswürde wird nach außen mit einem "R" auf den
Schulterklappen dokumentiert.
15.9 Richtlinien für die Beförderung von Schießsportleitern und
Standaufsichten
Schießsportleiter mit bestandenem Lehrgang können zum Feldwebel
befördert werden ("Schießfeldwebel").
Der Dienstgrad ist an das Amt gebunden.
Wenn der Schießsportleiter nicht mehr aktiv ist bzw. die gültige Lizenz
verliert, ist der Dienstgrad abzuerkennen.
Standaufsichten mit bestandenem Sachkundelehrgang können zum Unteroffizier
befördert werden ("Schießunteroffizier").
Der Dienstgrad ist an das Amt gebunden.
Wenn die Standaufsicht nicht mehr aktiv ist, ist der Dienstgrad
abzuerkennen.
Im Einzelfall und in Abhängigkeit der geleisteten Dienstjahre können
weitere Beförderungen ausgesprochen werden.
Die Schießunteroffiziere sollten ein sichtbares Ärmelabzeichen tragen.
§ 16 Inventarliste
Vom Vorstand wird eine Inventarliste geführt.
In der Regel vom Vereinsschießsportleiter.
§ 17 Beitragsordnung
Die von der Jahreshauptversammlung beschlossene Beitragsordnung
wird als Anlage dieser Schützenordnung beigefügt.
§ 18 Schlussbestimmung
Die Schützenordnung ist aus der alten, 1843 erstellten Bestimmung
hervorgegangen.
Sie soll in Zukunft richtungsweisend sein und eine reibungslose
Abwicklung des Schützenjahres ermöglichen. Änderungen hierzu
können nur in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden.
Änderungsanträge sind vorher analog der Satzung einzureichen.
Sie wird verkündet und tritt in Kraft, wenn drei Viertel der abgegebenen
Stimmen dieser zustimmt.
Für den Schützenverein
- Der Vorstand -
Überarbeitet und beschlossen auf der Jahreshauptversammlung
Neubokel, den 12. Februar 2005
Geändert wurden am 9. Februar 2009:
§§ 4, 5, 7, 9, 13, 14, 14 c, 15.3, 15.4, 15.5.
Geändert wurden am 2. Februar 2013:
§§ 3, 4, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 15
Geändert wurden am 3. Februar 2018:
§§ 2, 9 und Beitrag
Geändert wurde am 1. Februar 2020:
§ 7.3 Damenkönigin
Geändert wurde am 12. Juni 2021:
§ 18 Schlussbestimmung
Geändert wurde am 09. September 2022
§ 1 Gliederung
Schützenverein von 1842 Neubokel e. V.
Für den Schützenkönig
Der Ortsbürgermeister proklamiert den Schützenkönig. Dem Schützenkönig wird zuvor vom
Oberst im Schießstand das Königsbandelier umgehängt. Der alte König erhält den Königsorden.
Der Schützenkönig lädt Freitag nach der Proklamation zum Umtrunk ein.
Am Samstag nach dem Eieressen, wozu die I.. Kompanie einlädt, wird die Königsscheibe zum
Haus des Schützenkönigs gebracht und dort nach Angabe des Königs befestigt.
Hierzu wird ein kleiner Umtrunk gereicht.
Am Sonntag wird das Königspaar zum Umzug abgeholt. Hierzu wird den Abordnungen ein
Umtrunk gereicht. Auf dem Festzelt angekommen, eröffnet das Königspaar das Fest mit dem
Ehrentanz und der Königsrunde*.
Nach dem Ehrentanz erhält die Königin einen Blumenstrauß von ihrer Vorgängerin.
Im Verlauf des Nachmittags spendiert die Königin den Besuchern auf dem Festzelt 2 Flaschen
Spirituosen.
Der Schützenkönig erhält vom Verein für gesellschaftliche Verpflichtungen, sowie für die
Königsscheibe und Plakette einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 2000,00 Euro, plus
100 Liter Bier und 2 Flaschen Spirituosen. Die Spirituosen werden am Schützenfest-Sonntag
nach dem Umzug den Gästen auf dem Festzelt gereicht.
Der Schützenkönig hat repräsentative Aufgaben wahrzunehmen.
Zum Schützenfest im folgenden Jahr beschafft der Schützenkönig die Königsscheibe und eine
Silber-Plakette für das Königsbandelier.
Die Königsscheibe, die einen Durchmesser von 80 cm haben soll, muss vom Vorstand 3 Monate
vor dem Schützenfest vorgestellt und von ihm abgenommen werden. Über das Motiv der
Schützenscheibe muss der Vorstand vor Vergabe des Auftrags informiert werden.
Bei Nichtannahme sind die eventuell entstandenen Mehrkosten vom König zu tragen.
Am Freitag des darauffolgenden Jahres empfangen der Schützenkönig, der Vorstand und der
Ortsbürgermeister die Gäste zum Königsfrühstück.
Der Schützenkönig bedankt sich für das Erscheinen der Gäste und eröffnet das Königsfrühstück.
Zum Umzug wird das Königspaar abgeholt. Hierzu wird den Abordnungen ein Umtrunk
gereicht.
Nach dem Ehrentanz spendiert der Schützenkönig die Königsrunde*, anschließend eröffnet er
mit dem ersten Schuss das Schießen um den neuen König.
Die Königswürde endet um 18.00 Uhr mit der Übergabe des Königsbandeliers.
Nach Absprache mit dem Vorstand pflanzt der König die Königseiche im Kreis den erweiterten
Vorstandes. Im Anschluss findet eine kleine Feier im Schießheim statt.
Der König erhält hierzu 30 Liter Bier vom Verein.
* Königsrunde = 50 Liter Bier und alkoholfreie Getränke
Grundlage Schützenfestordnung vom Mai 1960
Geändert
1. Überarbeitung: Beschluss der Jahreshauptversammlung 1991
2. Überarbeitung: Beschluss der Jahreshauptversammlung 2005
3. Überarbeitung: Beschluss der Jahreshauptversammlung 2009
4. Überarbeitung: Beschluss der Jahreshauptversammlung 2013
5. Überarbeitung: Beschluss der Jahreshauptversammlung 2022